Was ist die LEA?

Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind in Baden-Württemberg Teil eines dreigliedrigen Unterbringungssystems für Asylsuchende. Wer in Baden-Württemberg Asyl beantragt, kommt in der Regel zuerst in das Ankunftszentrum Heidelberg, einer besonderen Erstaufnahmeeinrichtung. Nach der dortigen Registrierung und der Durchführung des Interviews zu den Fluchtgründen werden die Asylsuchenden in der Regel auf die vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen im Land verteilt.

Die Lager bieten je nach Standort Platz für mehrere hundert Personen. Mit den letzten Gesetzesverschärfungen sind Asylsuchende, deren Asylantrag noch nicht entschieden oder abgelehnt wurde, verpflichtet, bis zu 18 Monate in solchen Lagern zu leben. Asylsuchende, die sog. Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder der Großteil an Personen aus sog. sicheren Herkunftsländern, sind dazu verpflichtet unbegrenzt dort zu leben.

Eine Obergrenze von sechs Monaten Wohnpflicht gilt für Familien mit minderjährigen Kindern. Als der Freiburger Gemeinderat 2014 für die Freiburger Einrichtung stimmte, ging man von einer maximalen Aufenthaltsdauer von 3 Monaten aus. Diese hat sich innerhalb von fünf Jahren versechsfacht.

Weitere Beschränkungen sind:

    • Arbeitsverbot bis zu neun Monate – häufig darüber hinaus. Dagegen Verpflichtung zu Arbeitsgelegenheiten (Gehalt: 0,80€/Stunde) im Lager.
    • Residenzpflicht – Bewohner*innen dürfen einen bestimmten Bereich nur mit Erlaubnis verlassen.
    • Bei Verlassen ohne Erlaubnis drohen Geldstrafen bis hin zur behördlichen Abmeldung vom Asylverfahren.
    • Keine Selbstversorgung möglich.
    • Ein- und Ausgangskontrollen mit Taschenkontrollen.
    • Regelmäßige Zimmerkontrollen bei unregelmäßiger Begleitung von Polizist*innen.
    • In der Regel Besuchsverbot – Ehrenamtliche erhalten nur Zugang, wenn sie einen Ehrenamtsausweis besitzen.
    • In der Regel keine abschließbaren Privaträume – Ausnahme sind je nach Standort die Familien-Wohnblöcke.


Das Lager erfüllt damit nicht nur die Funktion einer Erstaufnahme im wörtlichen Sinne. Soziale Teilhabe wird den Asylsuchenden durch die Restriktionen effektiv verhindert. Das geschieht, obwohl nicht Wenige von ihnen, trotz vermeintlich schlechter Bleibeperspektive, lange bleiben werden.

Möglichkeiten sich eigenständig durch Integration am Arbeitsmarkt Bleibeperspektiven zu schaffen, werden nahezu verunmöglicht. Auch andere Institutionen wie Polizei und Sozialarbeit werden in rechtlich fragwürdige Situationen gebracht. Durch die Rahmenbedingungen birgt ein solches Großlager ein erhebliches Konfliktpotenzial.