Das Rechtsgutachten

Zusammenfassung

Die Erstaufnahme stellt je nach Herkunftsland den vorübergehenden oder dauerhaften Wohnort von Asylsuchenden dar. Für die Asylsuchenden nimmt die Erstaufnahme damit die Funktion eines erhofften Schutzraums ein. Um den Alltag in der Unterkunft zu regeln, besteht eine vom zuständigen Regierungspräsidium erlassene Hausordnung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg.

Die Hausordnung bildet dabei die Schnittstelle zwischen abstrakten Asylgesetzen und dem konkreten Alltagsgeschehen. Das Rechtsgutachten analysiert diese Hausordnung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten. Die Autorinnen kommen zu dem Schluss, dass die Hausordnung die Grundrechte der Bewohner*innen verletzt, insbesondere in Bezug auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit, ihre Persönlichkeitsrechte sowie auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Staatliche Behörden als auch private Firmen sind an Grundrechte und deren Einhaltung gebunden. Dies gilt insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen, die durch eine hohe Dichte an Grundrechtseingriffen gekennzeichnet sind.

Daraus leiten die Autorinnen die verstärkte staatliche Pflicht ab, Bewohner*innen vor Eingriffen zu schützen. Entgegen dieser Pflicht beinhaltet die Hausordnung keinerlei Schutzansprüche der Bewohner*innen. Durchgehend mangelt es an Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form die Eingriffe gerechtfertigt sind.

Die Autorinnen bewerten die Hausordnung bereits dadurch als grundrechtswidrig, indem sie das Hausrecht ausschließlich der zuständigen Behörde zuschreibt. Ohne gesetzliche Grundlage werden hoheitliche Befugnisse an private (Security-)Firmen erteilt, die scheinbar nach Gutdünken Hausverbote erteilen können.

Neben diesen prinzipiellen Einwänden werden auch viele konkrete Paragraphen als grundrechtswidrig bewertet. So stellt das Verbot jeglicher politischer Tätigkeiten auf dem Gelände eine Missachtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung dar. Zudem kommen die strengen Besuchsregulierungen als auch die regelmäßigen Zimmerkontrollen einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gleich. Insgesamt werden die Grundrechtseingriffe als besonders intensiv gewertet.

Das komplette Rechtsgutachten zum Download findet sich hier.