No more camps, we want homes!

Demonstration
Donnerstag, 15 Juni 2023
12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Hello everyone,

with 5 other refugees I made a lawsuit against deprivation of rights in the first reception camp in Freiburg (LEA) around December 2020. There was a first hearing in February 2022 at the Administrative Court Baden-Würrtemberg in Mannheim. The decision didn’t favour our opponent, the Regierungspräsidium Freiburg and they took the case to the Federal Administrative Court of Germany in Leipzig.

 

There will be a hearing in Leipzig and we as the complainants are planning a large Demonstration in front of the Court in Leipzig.

 

We are cordially inviting you and others to join us to demonstrate against this supressive system and racism against refugees!

Emmanuel (sues against repressive house rules in first reception camp Freiburg)


 

 

 


NO MORE CAMPS, WE WANT HOMES!

WOHNEN STATT LAGERUNTERBRINGUNG: NoLagerNowhere!

 

Geflüchtete klagen ihre Rechte ein!

Kommt vors Bundesverwaltungsgericht und unterstützt uns!

Donnerstag, 15 Juni 2023 – 12 Uhr

Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

 

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Dieses Grundrecht gilt in Deutschland spätestens seit 30 Jahren nicht mehr. Durch den “Asylkompromiss“ 1993 wurden alle Nachbarländer Deutschlands zu sicheren Drittstaaten erklärt. Eine legale Einreise ohne Pass und damit auch ein legaler Asylantrag ist in Deutschland seitdem de facto unmöglich. Seitdem bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz das Leben von vielen Geflüchteten: Behandlung nur in akuten Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten in Lager zu 0,80€/h. 

 

Die Grundrechtsänderung war die parlamentarische Konsequenz aus einer rassistischen Hetze, die sich damals täglich in Pogromen äußerte. Heute begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklusive. Nach wie vor herrscht dieselbe Logik: Es geht um Fluchtabwehr, nicht um Schutz von Geflüchteten. 

 

Angesichts des existenziellen Elends an den EU-Außengrenzen gerät schnell in den Hintergrund, dass die Odysee mit der Ankunft in Deutschland nicht vorbei ist. Die Flucht geht weiter. Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss in sog. Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Mit einer ersten Aufnahme hat das wenig zu tun. Teils über Jahre leben Geflüchtete isoliert und ohne Privatsphäre in solchen Massenlagern. Nicht abschließbare Zimmer, Kochverbot, Arbeitsverpflichtungen zu 80ct/h und Zimmerkontrollen – Das Leben im Lager zermürbt. Den Rechtsstaat kennen die meisten Geflüchteten nur aus sog. Integrationskursen. In der Praxis gilt das Recht des Stärkeren: Die eigenen Grundrechte werden von privaten Securityfirmen mit Füßen getreten. Doch Geflüchtete wehren sich.

 

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was…? Fake News einer Anti-Abschiebe-Industrie machten 2018 die Runde. Ellwangen wurde kurzerhand zum rechtsfreien Raum erklärt. Was war geschehen? Eine Gruppe Geflüchteter verhinderte gewaltfrei eine Abschiebung eines Mitbewohners. Drei Tage später, um 3 Uhr nachts traten mehrere hundert Polizist*innen zeitgleich alle Zimmertüren der Erstaufnahmeeinrichtung ein, obwohl diese nicht mal abgeschlossen waren. Ein Hubschrauber begleitete die brutale Razzia. Einige der Betroffenen haben dagegen einen mühsamen Rechtsweg eingeschlagen.* Sie kritisieren das Fehlen eines Durchsuchungsbeschlusses. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt.

 

Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung des Lagers geklagt.* Ohne Gesetzesgrundlage erlassen Behörden überall in Deutschland rechtswidrige Hausordnungen. In Freiburg sind darin Eingangs-, Zimmer- und Taschenkontrollen, das Besuchsverbot, das Verbot eigener Zimmerschlüssel, und das Verbot politischer Betätigung geregelt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zusprechen, müssen sämtliche Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen wird entschieden. Bei einem Erfolg könnte die Polizei Menschen nachts nicht mehr ohne Durchsuchungsbeschluss aus ihren Schlafzimmern holen. Es geht also um viel.

 

Gemeinsam fordern wir eine andere Aufnahmepolitik. Der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten zeigt, dass das möglich ist. Lager sind unnötig. Die absurde Idee, dass Lager die einzige Antwort auf Fluchtbewegungen sind, stammt aus den 80er-Jahren. Deutschland hat auch keine Flüchtlingskrise. Deutschland hat ein Rassismus-Problem: Dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nichts mit Geflüchteten zu tun hat. Lagerunterbringung verhindert ein Ankommen, anstatt es zu ermöglichen. 

 

Schluss mit der Ausgrenzungspolitik: Lager und Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 

Solidarisiert euch mit den Klägern und kommt zur Kundgebung! 

Für das Recht zu gehen, zu bleiben und zu wohnen! 

 

*Die Kläger in Ellwangen werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Die Kläger in Freiburg kooperieren mit Pro Asyl, dem Flüchtlingsrat Baden-Würrtemberg, Aktion Bleiberecht und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

 

Mehr Informationen:

Ellwangen

– Mai 2018 Pressemitteilung der Betroffenen aus Ellwangen

– Mai 2018 Bericht über selbstorganisierte Mahnwache

– Juni 2018 Mit dreierlei Maß, Artikel zum Rechtsstaatsverständnis

– Juni 2023 Zusammenfassung des bisherigen Klageprozess

 

Freiburg

– März 2021 Interview mit Klägern

Juni 2023 Zusammenfassung des bisherigen Klageprozess

In der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete (LEA) in der Lörracher Straße sind die Bewohner*innen tagtäglich massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt.

Das Leben dort wird durch eine Hausordnung geregelt, die nach einem  Rechtsgutachten grundrechtswidrig ist.

Die Kampagne “Grundrechte am Eingang abgeben” setzt sich für das Recht auf Wohnen und eine andere Aufnahmepolitik ein.

 

 

Im Dezember 2020 haben 6 Geflüchtete gegen die repressive Hausordnung der LEA geklagt. Am 15. Juni 2023 steht nun die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.